Vertragsgegenstand
Der Kunde bzw. Veranstalter beauftragt die jeweiligen Künstler (Wespa samt ihren Musikkollegen) zu einem künstlerischen Gastspiel. Termin, Ort und Uhrzeit (Dauer) der Veranstaltung inklusive Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik und Soundcheck werden gesondert vereinbart.
Entgelt
Die Höhe des Entgelts und die Zahlungsmodalität werden gesondert zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Die Künstler sind berechtigt, die Veranstaltung in begründeten Fällen (Erkrankung, Verletzung, Unfall oder Tod des Künstlers bzw. eines Mitglieds der Künstlergruppe oder eines nahen Angehörigen etc.) kurzfristig abzusagen. In diesem Fall hat der Kunde bzw. Veranstalter keine wie immer gearteten Ansprüche wider die Künstler.
Pflichten des Kunden bzw. Veranstalters
Die Einhaltung der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften bzw. etwaiger behördlicher Auflagen, ferner die Bezahlung sämtlicher mit der Veranstaltung zusammenhängender Gebühren und Steuern obliegt dem Kunden bzw. Veranstalter, gleichsam die Meldung bei der in Frage kommenden Verwertungsgesellschaft und die Bezahlung der von dieser vorgeschriebenen Gebühren.
Der Kunde bzw. Veranstalter trägt verlässlich Sorge, dass eine sichere Stromversorgung gewährleistet ist.
Die sonstigen Auftrittsbedingungen werden gesondert vereinbart.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag ist das für die Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht. Es ist die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart.
Datenschutz
Der Kunde bzw. Veranstalter stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet werden dürfen.
Sonstige Bestimmungen
Die Künstler sind – sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde – in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei. Programmwünsche des Kunden bzw. Veranstalters werden, sofern sie Teil des aktuellen Repertoires sind, gerne berücksichtigt.
Durch diesen Vertrag wird zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter und den Künstlern weder ein Arbeitsverhältnis noch ein einem Arbeitsverhältnis ähnliches Vertragsverhältnis begründet.
Die Einräumung von Werknutzungsverträgen an der Aufführung der Künstler an den Kunden bzw. Veranstalter ist nicht Vertragsinhalt.
Mit einem Vertragsangebot bleiben die Künstler dem Kunden bzw. Veranstalter 10 Tage lang, gerechnet ab dem Datum der Unterzeichnung durch die Künstler, im Wort.
[Stand: Jänner 2023, Schrannengasse 10E, 5020 Salzburg, Austria, Mailadresse: wespa@live.de / www.wespa-music.at]
Für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Erika Hebenstreit LL.M
Schrannengasse 10 E
5020 Salzburg
E-Mail: wespa@live.de